26.06.2026
ZDK und BIV-Kfz begrüßen Bekenntnis zur Kfz-GVO und fordern diskriminierungsfreien Datenzugang
Die Europäische Kommission hat gestern die Ergebnisse ihrer Evaluierung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) und der ergänzenden Leitlinien veröffentlicht. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) begrüßen die klare Feststellung der Kommission, dass sich der bestehende Rechtsrahmen bewährt hat und weiterhin eine zentrale Grundlage für fairen Wettbewerb im automobilen Aftermarket darstellt.
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